Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ausländische Arbeitskräfte in Ungarn zu beschäftigen. Entscheidende Faktoren für das jeweils erforderliche Verfahren sind die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters und des Arbeitgebers.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ausländische Arbeitskräfte in Ungarn zu beschäftigen. Entscheidende Faktoren für das jeweils erforderliche Verfahren sind die Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters und des Arbeitgebers.
In der Regel arbeitet Ihr Mitarbeiter direkt für Ihr ungarisches Unternehmen, das ein ungarisches Tochterunternehmen oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens ist. In diesem Fall ist entscheidend, ob Ihr Mitarbeiter EU-Bürger ist oder nicht.
A. EU-Bürger benötigen lediglich eine Registrierungskarte
In der EU gilt die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Infolgedessen benötigen EU-Bürger lediglich eine Registrierungskarte und eine Meldeadresse, um ihre Arbeit in Ungarn aufzunehmen. Das Verfahren dauert lediglich ein paar Tage. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Um die Arbeit in einem ungarischen Unternehmen aufnehmen zu können, muss jeder Mitarbeiter in das ungarische Sozialversicherungs- und Steuersystem aufgenommen werden. Dementsprechend benötigen Sie auch eine ungarische Sozialversicherungs- und Steuernummer.
B. Bürger aus Drittstaaten benötigen eine Arbeitserlaubnis
Alle Nicht-EU-Bürger benötigen eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in Ungarn wohnen und arbeiten zu dürfen. Das Verfahren dauert in der Regel bis zu 70 Tage. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Aktivitäten. Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigt Ihr zukünftiger Mitarbeiter folgende Unterlagen:
Um die Arbeit in einem ungarischen Unternehmen aufnehmen zu können, muss jeder Mitarbeiter in das ungarische Sozialversicherungs- und Steuersystem aufgenommen werden. Dementsprechend benötigen sie auch eine ungarische Sozialversicherungs- und Steuernummer.
Die Arbeitserlaubnis ist 2 Jahre gültig. Sollte das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen, ist eine Verlängerung einfach möglich. Sollten Sie sich von Ihrem Mitarbeiter trennen, wird die Arbeitserlaubnis entzogen und nur dann neu ausgestellt, wenn Ihr Mitarbeiter einen neuen Arbeitgeber findet.
Die Familienmitglieder Ihres zukünftigen Mitarbeiters können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für Ungarn beantragen. Dieses Verfahren ist als „Familienzusammenführung“ bekannt und kann normalerweise eingeleitet werden, sobald dem Hauptantragsteller die Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Der Ehepartner und minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) des Hauptantragstellers können diese beantragen. Ihre Aufenthaltserlaubnis besitzt die gleiche Gültigkeitsdauer wie die des Hauptantragstellers.
C. Unternehmensinterner Transfer
Besitzt ein internationales Unternehmen ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung in Ungarn, können Mitarbeiter mithilfe einer Arbeitserlaubnis, die für unternehmensinterne Transfers gültig ist, in das Unternehmen vor Ort entsendet werden. In diesem Fall können Sie Ihren Mitarbeiter weiterhin auf der Gehaltsliste Ihres ausländischen Unternehmens führen, müssen möglicherweise jedoch einen Steuerberater hinzuziehen, um eine optimale Besteuerung und keine Doppelbesteuerung für Sie und Ihren Mitarbeiter sicherzustellen.
Dieses Verfahren steht Staatsangehörigen von Drittstaaten zur Verfügung und dauert normalerweise 60 Tage. Die Arbeitserlaubnis ist 3 Jahre gültig. Da es sich um eine befristete Erlaubnis handelt, kann sie nicht verlängert werden. Sollte der Mitarbeiter in Ungarn bleiben und durch das lokale Tochterunternehmen angestellt werden, kann jedoch eine reguläre Arbeitserlaubnis beantragt werden. Sollten Sie sich von Ihrem Mitarbeiter trennen, wird die Arbeitserlaubnis entzogen.
Familienmitglieder Ihres Mitarbeiters können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn erhalten. Dieses Verfahren ist als „Familienzusammenführung“ bekannt und kann normalerweise eingeleitet werden, sobald dem Hauptantragsteller die Erlaubnis erteilt wurde. Der Ehepartner und minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) des Hauptantragstellers können diese beantragen. Ihre Aufenthaltserlaubnis besitzt die gleiche Gültigkeitsdauer wie die des Hauptantragstellers.